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DIVEMASTER

DIVEMASTER

Der Divemaster-Kurs ist die erste Stufe für Profis. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses gemäß EN 14153-3 erhält der Kandidat ein Zertifikat und einen Tauchschein, der die Qualifikation des Tauchers und die Mitgliedschaft in der PSS als "Profi" belegt. Der DIVEMASTER-Kurs stellt einen wichtigen Übergangspunkt in der Karriere eines Tauchers dar. Zuvor war der Taucher nur für sich selbst verantwortlich und für seinen Partner mitverantwortlich. Nach dem DIVEMASTER-Kurs übernimmt der Taucher jedoch die Verantwortung für die Sicherheit und Unterhaltung aller graduierten Taucher, die er auf dem Tauchgang begleitet. Schließlich kann der DIVEMASTER dazu bestimmt werden, den Tauchlehrer bei der Durchführung von Freizeitkursen zu unterstützen. In diesem Fall bedeutet Assistenz, dass er ihn in bestimmten Momenten bei der Beaufsichtigung von Kursen, in denen die Schüler zum ersten Mal im Wasser sind, vertritt. Wie bei jeder anderen beruflichen Qualifikation ist zur Aufrechterhaltung der DIVEMASTER-Qualifikation eine jährliche Erneuerungsbestätigung erforderlich.

Voraussetzungen für die Teilnahme am DIVEMASTER-Kurs:

- DEEP DIVER oder gleichwertig,
- ERSTE HILFE und Kompetenzen in Erster Hilfe und Herz-Lungen-Wiederbelebung in Kraft,
- SCUBA RESCUE DIVER.

Mindestens 60 aufgezeichnete Tauchgänge in den folgenden Stufen:

- mindestens 50 nach Abschluss des AOWD/Junior AOWD-Kurses,
- mindestens 30 Tauchgänge müssen in unterschiedlichen Umgebungsbedingungen absolviert werden - Tiefe mehr als 30 Meter, horizontale Sicht mindestens 2 Meter, Wassertemperatur weniger als 10 Grad, Strömung mehr als 0,25 m/sec- 0,5 Knoten,
- Tauchen in verschiedenen Umgebungen (See, mäßig ruhiges Meer, tropisches Meer, felsiger, sandiger, Korallenboden, in Strömung, bei Nacht, mit eingeschränkter Sicht, etc.)).

Alter: mindestens 18 Jahre vor Aufnahme der Tätigkeit im Wasser,
Mindestformale Ausbildung: abgeschlossene Berufsfachschule (Stufe IV),
Vor Aufnahme der Tätigkeit im Wasser muss der Bewerber ein ärztliches Attest vorlegen, das seine Tauchtauglichkeit bescheinigt. Falls der Bewerber auch Arzt ist, ist eine Selbstbescheinigung nicht zulässig,
Erklärung zur Haftungsübernahme, sofern gesetzlich zulässig,
Gebräuchliche Tauchausrüstung.

Andere Kursanforderungen:

- Anzahl der Stunden theoretischen Unterrichts: 20 Stunden (einschließlich Selbststudium),
- Anzahl der Stunden praktischer Tätigkeit außerhalb des Wassers: mindestens 20 Stunden,
- Anzahl der Stunden praktischer Tätigkeit im Wasser: mindestens 10 Stunden,
- Selbststudium (vor Beginn des Kurses muss der Kandidat selbstständig sein Wissen auffrischen, sowohl allgemeines Tauchwissen als auch Wissen über die PSS),
- Freischwimmübungen und Fertigkeitsprüfung mit autonomer Tauchausrüstung (gemäß den PSS Standards).

MITGLIEDERNICHT-MITGLIEDER
500 EUR530 EUR

Die Dienstleistungen des Tauchcenters (Benutzung des Tauchcenters und Auffüllen der Flaschen) sind vom Teilnehmer zu bezahlen.

de_DEDeutsch
Spende 1% der Einkommensteuer
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